ASV-Anglerlogo

 

 

 

Die Dachorganisation der hessischen Fischer ist der Landesfischereiverband Hessen e.V. Er vertritt die Interessen der Fischer gegenüber der Landespolitik und der Landesverwaltung.

 

Mitglied im Landesfischereiverband Hessen ist der Verband Hessischer Fischer e.V.:

Verband Hessischer Fischer e.V.

 

Der Verband Hessicher Fischer ist sogleich Mitglied des Dachverbands der deutschen Angelfischer VDSF, des Verbands der deutschen Binnenfischerei VDBI sowie des Dachverbands der deutschen Berufs- und Sportfischer DFV.

 

Angelsport

 

Angeln am Regen 2007

 

Was tun wir Angler und wer sind wir? Eine kurze Zusammenstellung:

 

Förderung des Gemeinschaftssinnes:

Gemeinsames Angeln stärkt das Gruppen- und Gemeinschaftsgefühl für Jung und Alt. Die Kontaktaufnahme und der Erfahrungsaustausch zwischen unterschiedlichen Generationen wird gefördert. Gemeinschaftsangeln im Verein, Freundschaftsfischen mit befreundeten Vereinen, Naturschutzprojekte und Zeltlager führen Angler zusammen und weg vom grauen Alltag.

Schonung und Pflege der Uferpartien:

An Gewässern genießen zugelassene Angler ein gesetzliches Uferbetretungsrecht, mit dem sie rücksichtsvoll umgehen. So richten Angler vielerorts Stege, Ansitzplätze und gekennzeichnete Pfade ein, um die übrigen Uferpartien zu schonen und das Anlegen von Trampelpfaden kreuz und quer durch Schilfzonen zu verhindern. Auch sind es hauptsächlich Angler, die Abholzungen von größeren Waldflächen und die Folgen der Kiesbaggerei für das Gewässer kritisieren.

Müllsammelaktionen:

Bundesweit ist es für Angelvereine selbstverständlich in regelmäßigen Abständen die Gewässer und das Umland vom sich ansammelndem Müll zu befreien. Wer tonnenweise Müll mühsam einsammelt, dessen Bewusstsein für saubere Landschaft (und sauberes Wasser) ist geschärft.

Erhalt der Bäche und Flüsse:

Als vor über 100 Jahren Naturschutz noch ein unbekanntes Wort war, warnten Angler schon vor der Naturzerstörung an Bach und Fluss. Denn Angler sind am unbedingten Erhalt naturbelassener Gewässer schon aus Eigennutz interessiert. Bundesweit arbeiten Angler an naturnahem Rückbau der Gewässer (der Renaturierung) und betreiben die Wiedereinbürgerung bedrohter Fischarten. Dazu werden Millionen unbezahlte Arbeitsstunden geleistet.

Kontrollierte Hege der Fischbestände:

Gesetzlich sind Angler zur Fischhege verpflichtet und wenden jährlich mehr als 30 Millionen Euro für Besatz auf. Es werden Fangbücher geführt und amtlich genehmigte Bestands-Kontrollfischungen gemacht. Angler sind an einem nach Menge und Arten umfangreichen Fischbestand interessiert und pflegen ihn (mit hohem finanziellen Aufwand).

Errichtung von Laichschutzzonen:

Angler richten Laichschonbezirke und Vogelschutzinseln ein, Bäche werden laichgerecht gestaltet, Fischtreppen werden geschaffen, man setzt sich tatkräftig für den Umbau von Wehren ein. Es werden Flachwasserbereiche und Schilfzonen angelegt und Todhölzer eingebracht. Hiermit wird die natürliche Vermehrung bestimmter Fischarten erreicht, deren Bestand ansonsten nur noch durch künstlichen Besatz aufrecht erhalten werden kann.

Natürliches Gleichgewicht der Fischarten:

Durch das Führen von Fanglisten und amtlich genehmigten Bestands-Kontrollfischungen wird das Artengleichgewicht aufrecht erhalten. Auch neue Fischarten, die bei uns heimisch geworden sind, müssen kontrolliert werden. Z.B. Schwarzbarsche, Zander, Regenbogenforellen und Welse.

Kontrolle der Wasserqualität:

Gewässerwarte arbeiten Hand in Hand und überprüfen Wasserqualität, kontrollieren Angler und kümmern sich um Probleme, wie zum Beispiel Fischsterben, unrechtmäßiges Einleiten von Düngemitteln und Giften in Gewässern.

Schutz des Grundwassers:

Angler kämpfen für die Erhaltung und das Anlegen von Feuchtgebieten. Diese sind nicht nur die Heimat vieler seltener Tiere und Pflanzen, sie haben auch eine unerlässliche Funktion bei der Sauberhaltung von Wasser. Regen beispielsweise versickert langsam im Boden und wird dabei gefiltert. Diese "biologische Niere" gewährleistet eine gute Qualität unseres Trinkwassers, das oft aus Grundwasser gewonnen wird.

Forderungen von Verkehrsregelungen zum Gewässerschutz:

Angler fordern und erreichen Geschwindigkeitsbeschränkungen bei gefährlichen Straßenführungen und Brücken in Gewässernähe, sowie Verbote für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung.

Errichtung von Vogelschutzzonen:

Wo nützliche Vögel wassernah nisten, richten Angler Schutzzonen ein, legen künstliche Bruthöhlen an und verzichten während der Brutzeit freiwillig aufs Angeln - so wie man es auch während der Laichzeit der Fische hält. Angler stören nicht, weil sie sich schon aus Eigeninteresse still verhalten und nicht wie andere Nutzer in lärmenden Massen auftreten.

Hilfe bei den Krötenwanderungen:

Angler errichten Krötenzäune und -gräben und überwachen die Wanderwege der Kröten.

Förderung der Wirtschaft und der Kommunen:

Angeln ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor in Deutschland. Ein Forschungsbericht ergab 1997, dass allein die 1,4 Millionen amtlich registrierten Angler (von ca. 7 Millionen tatsächlichen Anglern) über 1 Milliarde Mark umsetzten. Hinzuzurechnen sind noch die Umsätze aus Besatzfischzucht und -verkauf, Vereinsleben, Immobilienkauf, Verwaltung und Presse. Und jedes Bundesland kassiert eine jährliche Fischereiabgabe. Überdies muss jeder Angler pro Angeltag für die Erlaubnis an die Fischereirechtsinhaber zahlen, also vor allem (über die Pachtgebühr) in die Kassen der Kommunen.

Lehrgänge zur Fischerprüfung?

Lehrgangstermine findet man auf den Web-Seiten der Fischereiverbände. Klicken Sie auf das Logo des Verbands Hessischer Fischer links und gehen Sie dann in die Rubrik Fischerprüfung.

 

Verordnung über die gute fachliche Praxis in der Fischerei?

Muss jeder Angler kennen!!
Schonzeiten, wie für den
Hecht    01.02. - 15.04.,
Mindestmaße sowie andere wichtige Informationen!
Hier zum Download (PDF).

Für die Schonung und Vermehrung insbesondere der Barsche und Zander gilt beim ASV Rodgau im Zeitraum 01.02.23 - 30.04.23 folgende Regelung:
Das Angeln mit Köderfisch, das aktive Spinnfischen sowie das Angeln mit Kunstködern jeglicher Art sind im genannten Zeitraum untersagt. Das Angeln auf Wels mit Köderfischen von mindestens 25 cm Größe ist erlaubt. Dies gilt jedoch nicht mit Kunstködern in dieser Größe auf Wels. Kunstköder sind in diesem Zeitraum generell untersagt.
Die Zander-Schonfrist beim ASV gilt bis zum 31. Mai.
Die auf den Fanglisten aufgeführten Schonzeiten sind einzuhalten.

 

Hessisches Fischereigesetz?

Hier zum Download (PDF).

 

Fragen und Tipps zum Angeln?

Da es im World Wide Web viele exzellente Beiträge zu allen erdenklichen Belangen des Angelns gibt, wird hier bis zum Beweis des Gegenteils auf eigene Rubriken verzichtet und stattdessen die Nutzung einer Web-Suchmaschine (z.B. Startpage) für die zielgenaue thematische Suche empfohlen. Oder geben Sie Ihre Suchanfrage direkt hier ein:

 
Homepage   Web      

 

Nützliche Links

www.simfisch.de
www.angeltreff.org
www.anglermap.de
www.einfach-angeln.de
www.rhein-angeln.de
www.anglernetz.de
www.fisch-hitparade.de
www.hobby-angeln.com
www.bissclips.tv
www.blinker.de
www.fischundfang.de